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AGB · 
Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Services

BetaPower® Webhosting – eine Marke und ein Geschäftsbereich der BRAINGENCY* GmbH, mit Sitz in Sindelfingen - (nachfolgend BetaPower genannt) stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen, sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen (nachfolgend im ganzen BetaPower-Internet-Service genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern und / oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn BetaPower dies schriftlich bestätigt hat.

1. Leistungsumfang, Entgelte

1.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist,  insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot von BetaPower oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.

1.2 Die Nutzung des BetaPower-Internet-Service erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten. Dabei handelt es sich um ein monatliches Pauschalentgelt gemäß Kundeninformation, das die jeweils definierten Einzelleistungen beinhaltet, sowie ggf. ansonsten anfallende Entgelte gemäß Kundeninformation. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung. Bei über das normale Maß  hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen ist BetaPower berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

1.3 Unsere Preisgestaltung legt ein rationelles Inkasso zugrunde, und daher die Zahlung des Kunden per Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt BetaPower, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils im Voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige Entgelte, insbesondere das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung bzw. unmittelbar vor Lieferung eingezogen.

1.4 Auf Verlangen des Kunden können Forderungen alternativ per Scheck oder Überweisung ausgeglichen werden, wenn BetaPower hierzu im Einzelfall zustimmt. In einem solchen Fall ist BetaPower berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes eine Rechnungszahlungsgebühr in Höhe von EUR 7,50 (zzgl. MwSt.) zu erheben. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber.

1.5 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.

1.6 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt BetaPower von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

1.7 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist BetaPower auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist BetaPower auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

1.8 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann BetaPower das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

1.9 Für eventuelle Rücklastschriften belastet BetaPower den Kunden mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 (zzgl. MwSt.) neben den entsprechenden Bankspesen, sofern er die Gründe für die Rücklastschrift zu vertreten hat.

1.10 BetaPower behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Vertragszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

1.11 Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Dem Kunden ist bekannt, dass das Datentransfervolumen im wesentlichen von der Anzahl der Abrufe seiner Internet-Seiten abhängt und, durch die Struktur des Internets bedingt, nicht unmittelbar von ihm beeinflusst oder kontrolliert werden kann. Für zusätzlichen Datentransfer, der das enthaltene Kontingent übersteigt, wird ein variables Entgelt gemäß Kundeninformation mit der jeweils nächsten Abrechnung erhoben.

1.12 Gegen Forderungen von BetaPower kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

2. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten

2.1 Die von BetaPower im Rahmen des BetaPower-Internet-Services zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel CGI-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde kann solche von BetaPower zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über BetaPower geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Zurverfügunghaltung und -stellung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch BetaPower gestattet.

2.2 BetaPower haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 14. BetaPower ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern von BetaPower liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 14 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

2.3 Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden sogenannte Log-Files gespeichert. Die Log-Files verbrauchen Teile des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes und können daher von BetaPower in angemessenen, von BetaPower festzulegenden Intervallen wieder gelöscht werden. Der Kunde kann die Log-Files bei Bedarf von dem Server abrufen. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von BetaPower nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß  Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch BetaPower ist ausgeschlossen.

3. Regelungen zu selbst erstellten Inhalten

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).

3.2 Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde BetaPower von jeglicher Haftung frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in Ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. BetaPower ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Vorgenanntes gilt entsprechend für Verweise des Kunden auf solche Inhalte Dritter ("Links“ ). Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist BetaPower berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

3.3 BetaPower behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies sind insbesondere CGI-Programm-Module, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. BetaPower behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.

3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

4. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains

4.1 BetaPower erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC eG oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass BetaPower hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.

4.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als deutsche ".de"- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC eG oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von BetaPower unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens BetaPower ausgeschlossen.

4.3 BetaPower betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC eG (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind BetaPower und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.

4.4 BetaPower führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (sog. "Admin-C") der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. Der Serveranbieter wird, wie üblich, als "Tech-C" eingetragen. Die Eintragungen "Admin-C" und "Tech-C" sind notwendige Angaben bei der DENIC eG. Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC eG zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in einer sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

4.5 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es BetaPower freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird BetaPower hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.

4.6 Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei BetaPower betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. BetaPower wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. BetaPower kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber BetaPower hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen BetaPower und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.

4.7 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.

4.8 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.

5. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen

5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen BetaPower-Internet-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch BetaPower findet nicht  statt.

5.2 BetaPower überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Domain-Name Dispute Resolution (UDRP)" des ICANN unter www.icann.org). Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in Ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ist BetaPower berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Gleiches gilt entsprechend für derart beanstandete Verweise von Kunden auf Inhalte Dritter ("Links“ ). Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD oder der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.

5.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält BetaPower sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

5.4 Sollte BetaPower aus in 3. und 5. beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber BetaPower leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die BetaPower zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält BetaPower bezüglich der Ziffern 3. und 5. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

6. Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen

6.1 Soweit Daten an BetaPower- gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server des Betreibers werden gemäß Kundeninformation regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server des Betreibers übertragen.

6.2 Diverse kundenspezifische Einstellungen der BetaPower-Internet-Services werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von BetaPower über das Internet. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden vom Serverbetreiber bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

6.3 Auf Wunsch führt BetaPower eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von BetaPower festzulegenden Auswahl von  Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistung erbringt BetaPower nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

7. Empfang und Versand von E-Mails

7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BetaPower und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im BetaPower-Internet-Service E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

7.2 Sollte BetaPower bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die BetaPower vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte BetaPower aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber BetaPower leistungspflichtig.

8. Vertragsbeginn und -ende

8.1 Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Passwort kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Services zustande. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags dar.

8.2 Der Kunde und BetaPower können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax.

8.3 Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen BetaPower-Internet-Service mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. BetaPower kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Lastschrift einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.

8.4 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen trotz einschlägiger Abmahnung sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist BetaPower berechtigt, den Zugang zum BetaPower-Internet-Service sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen. BetaPower kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.

9. Verfügbarkeit, Wartung

9.1 In der Regel stehen die BetaPower-Internet-Services 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. BetaPower garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99 %. Monatlich kann BetaPower 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwenden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten vorher angekündigt. BetaPower übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der BetaPower für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene  Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

10. Technische Einschränkungen

10.1 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer  insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.

11. Leistungsstörungen

11.1 BetaPower leistet Gewähr für die gelieferten Waren, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

11.2. Sofern sich aus diesen AGB nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat BetaPower Störungen des Zuganges zum BetaPower-Internet-Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat BetaPower die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, BetaPower erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

11.3. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der Ziffer 14 begrenzt.

12. Technische Beratung

12.1 Der Kunde kann mit der Nutzung der Internet-Services einhergehende Fragen per E-Mail an BetaPower richten, die ohne gesondertes Entgelt zeitnah beantwortet werden. Über den E-Mail-Service können ferner keine allgemeinen Fragen zur Technik und Arbeitsweise des Internets gestellt werden, deren Gegenstand keine spezifische Problemstellung der Nutzung des Internet-Services darstellt.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von BetaPower.

14. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

14.1 BetaPower haftet nur für Schäden, die von BetaPower, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

14.2 Die Benutzung des BetaPower-Internet-Services erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 14.1. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z.B. Java-Applets, CGI-Module), die sich über den BetaPower-Internet-Service laden bzw. aktivieren lassen.

14.3 BetaPower haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von BetaPower oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 14.1 besteht.

15. Sonderregelungen für Wiederverkäufer

15.1 BetaPower ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Internet-Services und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.

15.2 Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von BetaPower. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt BetaPower alle Schäden und stellt BetaPower von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

15.3 In allen Fällen, in denen der Kunde von BetaPower die Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines Endkunden verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die betreffende Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. BetaPower kann die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt BetaPower auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so ist der Kunde verpflichtet, BetaPower von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen BetaPower hebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen BetaPower Änderungen einer Domain eines Endkunden bewirkt, zu denen BetaPower gegenüber dem Kunden berechtigt ist (z.B. Löschung einer Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).

15.4 BetaPower-Internet-Services beinhalten Leistungen (zum Beispiel E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden können. Eine derartige deintegrierte Vermarktung von Komplettlösungen bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung von BetaPower.

16. Datenschutz

16.1 BetaPower weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der BetaPower im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

16.2 Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an BetaPower zu Abrechnungszwecken übermittelt. BetaPower ist berechtigt, solche zur Abrechnung relevanten Daten dauerhaft zu speichern.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

17. Sonstiges

17.1 BetaPower ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. BetaPower ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

17.2 Die in den AGB erwähnten Mitteilungen von BetaPower an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt BetaPower grundsätzlich an die E-Mail-Adresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

17.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

17.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

17.5 BetaPower steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

17.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der BetaPower oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. BetaPower ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger  zu übertragen, soweit sich BetaPower für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.

17.7 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Böblingen. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.8 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: Januar 2014

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